Wie und Wo kann gemeinnützige Arbeit geleistet werden?

November 4, 2014 11:53 am Veröffentlicht von

Regelung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft

Das Gericht ordnet eine Arbeitsleistung mit einer bestimmten Stundenzahl an oder die Staatsanwaltschaft hat die Tilgung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit bewilligt.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin für die Vermittlungsstelle. Für Berufstätige ist dies auch abends möglich.

An wen wir vermitteln

Wir vermitteln Sie in öffentliche Einrichtungen (z.B. Gemeindeverwaltungen) oder gemeinnützige Organisationen (z.B. Tierschutzverein), bei denen diese Arbeit geleistet werden kann. So weit als möglich versuchen wir dabei auch Interessen, Begabungen oder Probleme (Erreichbarkeit der Stelle, Arbeitszeiten) zu berücksichtigen. Eine Ableistung ist während der Woche oder auch am Wochenende möglich.
Der vermittelnden Einrichtung bzw. Organisation wird nur Ihr Name und Ihre Adresse sowie die Anzahl der zu leistenden Stunden mitgeteilt.

Arbeiten

Sie leisten Ihre gemeinnützige Arbeit streng nach den Anweisungen der vermittelten Einrichtung und zu den vereinbarten Zeiten. Bei Krankheit informieren Sie bitte umgehend die Stelle. Sollten Sie bei Krankheit längerfristig nicht arbeiten können oder es sonstige Probleme bei der Arbeitsleistung geben, dann informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch um Weiteres regeln zu können.

Bestätigung

Sobald die Arbeitsauflage erfüllt ist, bestätigt uns dies Ihre Arbeitsstelle. Wir leiten dies dann dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft weiter. Sollte die Arbeit nicht angetreten oder abgebrochen werden, teilen wir dies ebenfalls dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft mit.

 

Klienten werden nach Möglichkeit und Bedarf in gemeinnützige Einrichtungen vermittelt. Einsatzmöglichkeiten versuchen wir ortsnah zu vermitteln.

Mögliche Einsatzstellen sind z. B.:

  • Gemeinden
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Kirchen
  • Jugendkulturzentren
  • Sportvereine
  • BRK
  • gemeinnützig tätige Kulturvereine, etc.

 

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Dieser Artikel wurde verfasst von Nicolas